FAQs Lieferantenwechsel
Was ist der 24h-Lieferantenwechsel?
Der 24h-Lieferantenwechsel ist eine durch die EU beschlossene Vorgabe, die den Wechsel für Stromkunden innerhalb 24 Stunden sicherstellen soll. Dadurch soll der Wechselservice für die Endkunden vereinfacht und eine Wettbewerbssteigerung zwischen den Lieferanten im Energiemarkt erzeugt werden.
Warum betrifft die neue Regelung auch die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft?
Die wesentlichste Neuerung besagt, dass Ein- oder Auszüge künftig nicht mehr rückwirkend gemeldet werden können! Das heißt Ihre neuen Mieter müssen sich mindestens 5 Werktage im Voraus bei uns anmelden, damit wir die reibungslose Versorgung mit Strom oder Gas garantieren können.
Außerdem sind ab sofort Anmeldungen ohne Marktlokations-ID (Malo-ID) nicht mehr möglich. Die Angabe einer Zählernummer reicht nicht mehr aus.
Welche Daten sind für den reibungslosen Prozess erforderlich?
Ihr neuer Mieter benötigt für die Anmeldung die
- Zählernummer
- die Marktlokations-ID und
- den aktuellen Zählerstand (zum Einzugstag)
Was passiert, wenn sich der neue Mieter nicht rechtzeitig anmeldet?
Verträge können nicht mehr rückwirkend geschlossen werden! Wenn die Anmeldung nicht mindestens 5 Werktage vor Einzug erfolgt, kann es zu einem vermeidbaren Mehraufwand bei der Klärung zwischen Mieter, Vermieter und Energieversorger kommen.
Sie haben noch weitere Fragen? Wir sind für Sie da.
Telefon: 0361 564-2411
E-Mail: immobilien.energie@stadtwerke-erfurt.de