
Die Energiepreisbremse
Die Bundesregierung federt die steigenden Energiekosten in Deutschland mit einer Strom-, Gas- & Wärmepreisbremse ab. Sowohl Privat- als auch Geschäftskunden werden dadurch spürbar entlastet. Der sogenannte „Abwehrschirm“ besteht aus Zuschüssen zu den Energiepreisen. Die Entlastung für Gas- und Wärmekunden wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Unsere Kundinnen und Kunden brauchen sich um nichts zu kümmern. Sofern Sie von den Preisbremsen profitieren, informieren wir Sie in einem Schreiben, wie sich die Entlastungen für Sie konkret auswirken. Aufgrund der notwendigen Umstellung unserer IT-Prozesse und der hohen Auslastung unserer Dienstleister kommt es leider zu Verzögerungen beim Versand dieses Informationsschreibens. Dies hat keine Auswirkungen auf die Abwicklung der Ihnen zustehende Entlastung
Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) bietet einen interaktiven Rechner zur Berechnung der monatlichen Einsparung durch die Preisbremsen für Privathaushalte.
Wie ist die Energiepreisbremse aufgebaut?
Die Preisbremsen gelten zunächst vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 und können bis 30.04.2024 verlängert werden. Für die Monate Januar und Februar 2023 erfolgt eine rückwirkende Entlastung im März 2023. Der garantierte Preis gilt nicht auf den kompletten Verbrauch. Daher ist Energiesparen weiterhin attraktiv und schont umso mehr den Geldbeutel.
Einfach erklärt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Für einen bestimmten Prozentsatz Ihres maßgeblichen Jahresverbrauchs übernimmt der Staat den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis bezahlt werden.
Abhängig von der Lieferstelle und dem Verbrauchsmedium werden folgende Entlastungen vorgesehen:
Für Haushalte und kleine Unternehmen
Für größere Unternehmen
Sofern Sie als Unternehmer tätig sind, benötigen wir von Ihnen einige Mitteilungen, um die Entlastungen für Sie in vollem Umfang zu berücksichtigen. Wir bitten Sie uns diese im Rahmen einer Selbsterklärung zu übermitteln. Dazu finden Sie hier weitere Informationen sowie ein Informationsblatt mit einem Link zur Vorlage der Selbsterklärung.
Für Fragen rund um die Abgabe der Selbsterklärungen von Unternehmen und die Ermittlung der Höchstgrenzen steht der Beauftragte nach § 2 Nummer 1 EWPBG, PwC,per E-Mail unter de_gaswaermepreisbremse@pwc.com oder telefonisch unter 030 2636 5070 zur Verfügung.