SWE Direktvermarktung
- Planbare Erlöse
- Rechtssichere Direktvermarktung für PV-Anlagen über 100 kWp
- Regionaler Ansprechpartner
Direktvermarktung mit dem richtigen Partner an Ihrer Seite.
Sie betreiben eine Photovoltaikanlage mit über 100 kWp im Netzgebiet Erfurt und möchten Ihren Strom direkt vermarkten? Mit der Direktvermarktung verkaufen wir Ihren erneuerbaren Strom rechtssicher an der Börse und unterstützen Sie bei allen gesetzlichen Anforderungen – inklusive Fernsteuerbarkeit und EEG-konformer Abwicklung.
Was bedeutet Direktvermarktung Ihres Stromes?
Bei der Direktvermarktung wird der Strom aus erneuerbaren Energiequellen wie Photovoltaik nicht mehr über die klassische EEG-Einspeisevergütung verkauft, sondern direkt an der Strombörse durch einen Direktvermarkter.
Ihre Einnahmen bestehen aus dem Spoterlös Ihres eingespeisten Stroms vom Direktvermarkter, abzüglich des Dienstleistungsentgelts und der Marktprämie des Netzbetreibers.
Für viele gewerbliche Erzeugungsanlagen ist die Direktvermarktung gesetzlich vorgeschrieben. Das betrifft insbesondere:
- Neuanlagen über 100 kWp
- Bestandsanlagen über 100 kWp mit Inbetriebnahme ab 01.01.2016
- Bestandsanlagen über 500 kWp mit Inbetriebnahme ab 01.08.2014
Auch bei Anlagenzusammenfassungen nach § 24 Abs. 1 EEG kann eine Pflicht zur Direktvermarktung entstehen.
Freiwillige Direktvermarktung ist möglich für:
- Anlagen mit einer Leistung unter 100 kWp,
- Bestandsanlagen, die vor dem 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden und noch in der EEG-Vergütung sind.
Kurz zusammengefasst:
Für Anlagenbetreiber ab 100 kWp ist die Strom-Direktvermarktung verpflichtend. Kleinere oder ältere Anlagen können freiwillig wechseln und so frühzeitig Erfahrungen mit dem Marktmodell sammeln, z. B. im Hinblick auf die Zeit nach der EEG-Vergütung, dem Post-EEG Zeitalter.
Zum aktuellen Zeitpunkt bieten wir die Direktvermarktung nur für Anlagen über 100 kWp an.
Damit der Strom Ihrer Erzeugungsanlage direktvermarktet werden kann, muss die Erzeugeranlage fernsteuerbar sein. Diese Voraussetzung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
Wichtige Punkte zur Fernsteuerbarkeit:
- Ihre Anlage wird mit einer Fernwirktechnik ausgestattet, die es dem Direktvermarkter erlaubt, Leistungsvorgaben zu senden und Ihre Einspeisung bedarfsgerecht anzupassen.
- Bereits bei der Planung und Installation Ihrer Erzeugungsanlage sollten Sie die Anforderungen an Fernsteuerung und Lastgangmessung mit uns abstimmen.
Gemäß § 10b EEG müssen Sie als Anlagenbetreiber die Fernsteuerbarkeit Ihrer Anlage durch Ihren Direktvermarkter bestätigen lassen.
So läuft die Direktvermarktung mit der SWE Energie ab
1. Kontaktaufnahme und Erstberatung
Sie melden sich bei uns mit den Daten zu Ihrer Photovoltaikanlage in Erfurt. Wir prüfen die Direktvermarktungspflicht und die technischen Voraussetzungen.
2. Angebot und Vertrag
Sie erhalten ein transparentes Angebot inklusive Dienstleistungsentgelt. Nach Vertragsabschluss übernehmen wir die weitere Abstimmung mit der SWE Netz GmbH.
3. Technische Anbindung und Fernsteuerbarkeit
Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir Messkonzept, Lastgangmessung und Fernwirktechnik ab und binden Ihre Anlage in unser System ein.
4. Start der Direktvermarktung
Ihr Strom wird an der Börse vermarktet. Sie erhalten den Sportwert und die Marktprämie; wir übernehmen die Kommunikation mit Netzbetreiber und Marktpartnern.
5. Laufende Betreuung
Auf Wunsch stellen wir Ihnen regelmäßige Auswertungen zu Einspeisemengen und Erlösen zur Verfügung und unterstützen Sie bei Optimierungen.
Unsere Vorteile für Ihr Unternehmen:
-
Wirtschaftliche Vermarktung
Sie nutzen das volle Ertragspotenzial Ihrer Erzeugung in Erfurt.
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Mehr Unabhängigkeit
Sie steigern Ihren Eigenverbrauch und vermarkten Überschüsse professionell – ein Schritt in Richtung mehr Unabhängigkeit von steigenden Strompreisen.
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Regionale Kompetenz
Als Stadtwerke Erfurt kennen wir Netzstruktur, Flächen und Rahmenbedingungen in der Region genau.
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Beitrag zur Energiewende
Ihre Anlage wird Teil eines intelligent gesteuerten erneuerbaren Energiesystems vor Ort – gut für Klima, Region und Image Ihres Unternehmens.
Rechtzeitig handeln – Sanktionszahlungen vermeiden
Ist ein Direktvermarkter beauftragt und die Leistung Ihrer Anlage liegt über 25 kW, muss die Fernsteuerbarkeit durch den Direktvermarkter sichergestellt sein. Bei Verstößen sieht das EEG Sanktionszahlungen vor.
- Der Direktvermarkter ist verpflichtet, Sie zu informieren, wenn ein Verstoß gegen die Pflicht zur Fernsteuerbarkeit vorliegt.
- Wird die Fernsteuerbarkeit trotz Hinweis nicht hergestellt, ist der Direktvermarkter gesetzlich verpflichtet, dies zu melden.
- In diesem Fall wird eine Sanktionszahlung von 10 € pro kWp installierter Leistung und Kalendermonat erhoben.
- Wird die Fernsteuerbarkeit nachgerüstet, reduziert sich der Betrag rückwirkend auf 2 € pro kW ab dem Zeitpunkt der Installation.
Ab dem 01.01.2028 muss die Fernsteuerbarkeit über intelligente Messsysteme (iMS) und ein Smart Meter Gateway erfüllt werden. Bis dahin ist die konventionelle Fernsteuerung nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme zu verwenden.
Häufige Fragen zur Direktvermarktung
Ab 100 kWp ist Direktvermarktung in vielen Fällen verpflichtend.
Die notwendige Kommunikation mit Netzbetreibern und Marktpartnern wird im Rahmen der Direktvermarktung durch den Direktvermarkter übernommen. Wir unterstützen Sie bei der Abstimmung im Netzgebiet der Stadtwerke Erfurt.
Für die Direktvermarktung fällt ein Dienstleistungsentgelt an, das mit der Vergütung verrechnet wird. Die genaue Höhe hängt von Anlagengröße, Technologie und Vermarktungsform ab. Sie erhalten ein individuelles, transparentes Angebot.
Die Marktprämie ist eine EEG-finanzierte Ausgleichszahlung für Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen, die ihren Strom direkt vermarkten, statt eine fixe Einspeisevergütung zu erhalten. Sie gleicht die Differenz zwischen dem erzielten Marktwert (Börsenpreis) und einem festgelegten anzulegenden Wert aus. Die Prämie wird vom Netzbetreiber gezahlt.
Monatlich 00,00
000,00 pro Jahr
exkl. MwSt
Bei 0000 kWh/Jahr in 00000 Karl-Marx-Stadt
Tarifdetails
| Vertragsdauer | 3 Monate |
| Kündigungsfrist bei Auszug | Im Falle eines Umzuges beträgt die Kündigungsfrist 2 Wochen auf das Ende eines Monats. |
| Kündigungsfrist bei Lieferantenwechsel | Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der Laufzeit. |