Haus mit Fernwärmeanschluss

SWE Fernwärme.Basisversorgung

  • Versorgungssicherheit
  • Keine Unterbrechung
  • Vertragswechsel jederzeit möglich

Versorgungssicherheit im vertragsfreien Raum

Manchmal kann es passieren, dass ein Fernwärmeliefervertrag mit uns ausläuft ohne, dass sich ein neuer Vertrag anschließt. Wenn das passiert, lassen wir Sie nicht im Kalten sitzen. 
Die Fernwärme Basisversorgung springt in diesem Fall automatisch ein und gewährleistet, dass keine Unterbrechung entsteht. Es besteht keine Kündigungsfrist, das heißt ein Wechsel in einen Standardvertrag ist jederzeit möglich. Bitte nehmen Sie dazu über den Button Kontakt zu Ihrem Kundenberater auf.

Fernwärmeversorgung zu Allgemeinen Bedingungen

Die Fernwärmeanlieferung erfolgt zu den allgemeinen Bedingungen der SWE Energie GmbH.
Unsere vertraglichen Regelungen entnehmen Sie bitte dem Willkommensschreiben.

Unsere Preisänderungsbestimmungen finden Sie hier.

Unsere aktuellen Preise finden Sie hier.

Kosten für die Fernwärme-Erschließung

Neben dem Entgelt für die Wärmelieferung wird einmalig ein pauschales Entgelt als Baukostenzuschuss (BKZ) und Hausanschlusskostenbeitrag (HAK) erhoben. Beide sind abhängig von der Größe der Anschlussleistung bzw. der HAK von der Länge der Erschließungsleitung und den örtlichen Gegebenheiten im Erschließungsgelände.

Eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten finden Sie in den FAQs.

Daten zu Netzverlusten (2025)

Heißwasser- und Dampfnetz
Wärmenetzeinspeisung
707.537 MWh
Netzverluste
141.211 MWh
nutzbare Wärmeabgabe
566.326 MWh

Aktualisiert am: 10.04.2026

Daten zur Wärmezusammensetzung (2025)

Wärmenetzeinspeisung aus
Kraft-Wärme-Kopplung (Erdgas)
661.263 MWh
Kraft-Wärme-Kopplung (Heizöl)
162 MWh
Thermische Abfallbeseitigungsanlage (TAB)
24.924 MWh
Erdgaskessel
17.575 MWh
Power-to-Heat 3.131 MWh
Solarthermie
481 MWh
Wärmenetzeinspeisung gesamt
707.537 MWh

Aktualisiert am: 10.04.2026

CO2-Emissionsfaktoren

  FW 309-1 FW 309-6 CO2-Kostenaufteilung
KWK-Allokationsmethode Stromgutschrift Arbeitswert / Carnot Finnisch
Brennstoffvorkette & Äquivalente enthalten enthalten nicht enthalten
Hilfs- und Antriebsstrom enthalten enthalten nicht enhalten
Anwendungsbereich GEG - CO2KostAufG
Emissionsfaktor (2025) 0 kg / kWh 0,120 kg / kWh 0,222 kg / kWh

Aktualisiert am: 10.04.2026

Witterungsbereinigter Verbrauch

Der Heizenergiebedarf unterliegt saisonalen Schwankungen aufgrund klimatischer Bedingungen. Um den Wärmebedarf verschiedener Jahre oder Standorte miteinander vergleichen zu können, wird daher eine Witterungsbereinigung notwendig. Der Einfluss des Wetters auf den Verbrauch eines beheizten Gebäudes wird bei den Stadtwerken Erfurt durch den sogenannten Klimakorrekturfaktor ermittelt.

Zur Bestimmung des Klimakorrekturfaktors werden zunächst die Gradtagszahlen (GTZ) des vergangenen Quartals gemäß VDI 2067 ermittelt. Entsprechend werden nur Gradtagzahlen für die Tage eines Zeitraums berechnet, an denen die Außentemperatur unter der Heizgrenztemperatur von 15 °C liegt. Die Gradtagzahl selbst ergibt sich aus der Summe der Differenz zwischen einer angenommenen Raumtemperatur von 20 °C und dem Tagesmittelwert der Außentemperatur gemäß Deutschem Wetterdienst für den Standort Flughafen Erfurt-Weimar. Diese Werte sind ortsabhängig und spiegeln die lokalen klimatischen Bedingungen wider.

Für die Berechnung des Klimakorrekturfaktors werden anschließend die GTZ des langjährigen klimatischen Mittels (über die letzten zehn Jahre bis einschließlich des Vorjahres) durch die aktuellen GTZ dividiert. Die entsprechende Formel lautet:

Klimakorrekturfaktor=GTZlangjähriges Mittel / GTZAktuell

Ein Klimakorrekturfaktor größer als 1 bedeutet, dass es im betrachteten Zeitraum wärmer war als im langjährigen Durchschnitt derselben Monate.

Ein Wert kleiner als 1 weist darauf hin, dass es kühler war.

Ein Wert gleich 1 bedeutet, dass die Temperaturen dem Durchschnitt des langjährigen Mittels entsprachen.

Anschließend multiplizieren Sie den Klimakorrekturfaktor mit dem auf Ihrer aktuellen Abrechnung ausgewiesenen Verbrauch. Sie erhalten diesen daraufhin witterungsbereinigt.

Durch die Anwendung des Klimakorrekturfaktors können Sie als Verbraucher den Energieverbrauch verschiedener Berechnungszeiträume besser miteinander vergleichen und klimatische Einflüsse auf den Verbrauch berücksichtigen.

Für die Fernwärme der SWE Energie GmbH gelten folgende Gradtagzahlen und Klimakorrekturfaktoren:

Geltungsjahr GTZ
aktuell
GTZ
langjähriges Mittel
Klimakorrekturfaktor
2024-Q1 1.379,7
1.537,9
(Jan-Mrz 2014-2023)
1,1146
2024-Q2 436,0
588,5
(Apr-Jun 2014-2023)
1,3497
2024-Q3 129,0
178,9
(Jul -Sep 2014-2023)
1,3869
2024-Q4 1.285,1
1.249,3
(Okt-Dez 2014-2023)
0,9722
2025-Q1 1.544,1
1.533,7
(Jan-Mrz 2015-2024)
0,9932
2025-Q2 531,7
570,0
(Apr-Jun 2015-2024)
1,0720
2025-Q3 168,0
169,0
(Jul-Sep 2015-2024)
1,0062
2025-Q4 1.319,7
1.254,5
(Okt-Dez 2015-2024)
0,9506
2026-Q1 1.590,3
1.528,8
(Jan-Mrz 2016-2025)
0,9613
2026-Q2  
556,4
(Apr-Jun 2016-2025)
 
2026-Q3  
162,9
(Jun-Sep 2016-2025)
 
2026-Q4  
1.269,0
(Okt-Dez 2016-2025)
 

Zum 01.01.2023 trat das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) in Kraft. Mit dem CO2KostAufG erfolgt eine Aufteilung der CO2-Kosten für Energielieferungen zwischen Vermieter und Mieter eines Gebäudes für Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen (§ 11 Abs. 2 CO2KostAufG).

Eine Liste der häufig gestellten Fragen finden Sie hier.

Bescheinigung über die energetische Bewertung nach FW 309 Teile 1 & 7 für das Fernwärmenetz Dokument (PDF)