
Aktueller Hinweis!
Sehr geehrte/r Kunde/in,
aufgrund einer deutschlandweiten Umstellung der Systeme für Energielieferanten steht das SWE Kundenportal vom 29.09. bis 02.10.2025 nicht zur Verfügung.
Es kann bereits ab dem 24.09.2025 zu Einschränkungen einzelner Funktionen kommen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
SWE Fernwärme.Basisversorgung
- Versorgungssicherheit
- Keine Unterbrechung
- Vertragswechsel jederzeit möglich
Versorgungssicherheit im vertragsfreien Raum
Manchmal kann es passieren, dass ein Fernwärmeliefervertrag mit uns ausläuft ohne, dass sich ein neuer Vertrag anschließt. Wenn das passiert, lassen wir Sie nicht im Kalten sitzen.
Die Fernwärme Basisversorgung springt in diesem Fall automatisch ein und gewährleistet, dass keine Unterbrechung entsteht. Es besteht keine Kündigungsfrist, das heißt ein Wechsel in einen Standardvertrag ist jederzeit möglich. Bitte nehmen Sie dazu über den Button Kontakt zu Ihrem Kundenberater auf.
Fernwärmeversorgung zu Allgemeinen Bedingungen
Die Fernwärmeanlieferung erfolgt zu den allgemeinen Bedingungen der SWE Energie GmbH.
Unsere vertraglichen Regelungen entnehmen Sie bitte dem Willkommensschreiben.
Unsere Preisänderungsbestimmungen finden Sie hier.
Unsere aktuellen Preise finden Sie hier.
Kosten für die Fernwärme-Erschließung
Neben dem Entgelt für die Wärmelieferung wird einmalig ein pauschales Entgelt als Baukostenzuschuss (BKZ) und Hausanschlusskostenbeitrag (HAK) erhoben. Beide sind abhängig von der Größe der Anschlussleistung bzw. der HAK von der Länge der Erschließungsleitung und den örtlichen Gegebenheiten im Erschließungsgelände.
Eine Liste mit häufig gestellten Fragen und Antworten finden Sie in den FAQs.
Daten zu Netzverlusten (2024)
Aktualisiert am: 07.03.2025
Daten zur Wärmezusammensetzung (2024)
Aktualisiert am: 07.03.2025
CO2-Emissionsfaktoren
FW 309-1 | FW 309-6 | CO2-Kostenaufteilung | |
KWK-Allokationsmethode | Stromgutschrift | Arbeitswert / Carnot | Finnisch |
Brennstoffvorkette & Äquivalente | enthalten | enthalten | nicht enthalten |
Hilfs- und Antriebsstrom | enthalten | enthalten | nicht enhalten |
Anwendungsbereich | GEG | - | CO2KostAufG |
Emissionsfaktor (2024) | 0 kg / kWh | 0,117 kg / kWh | 0,241 kg / kWh |
Witterungsbereinigter Verbrauch
Der Heizenergiebedarf unterliegt saisonalen Schwankungen aufgrund klimatischer Bedingungen. Um den Wärmebedarf verschiedener Jahre oder Standorte miteinander vergleichen zu können, wird daher eine Witterungsbereinigung notwendig. Der Einfluss des Wetters auf den Verbrauch eines beheizten Gebäudes wird bei den Stadtwerken Erfurt durch den sogenannten Klimakorrekturfaktor ermittelt.
Zur Bestimmung des Klimakorrekturfaktors werden zunächst die Gradtagszahlen (GTZ) des vergangenen Quartals gemäß VDI 2067 ermittelt. Entsprechend werden nur Gradtagzahlen für die Tage eines Zeitraums berechnet, an denen die Außentemperatur unter der Heizgrenztemperatur von 15 °C liegt. Die Gradtagzahl selbst ergibt sich aus der Summe der Differenz zwischen einer angenommenen Raumtemperatur von 20 °C und dem Tagesmittelwert der Außentemperatur gemäß Deutschem Wetterdienst für den Standort Flughafen Erfurt-Weimar. Diese Werte sind ortsabhängig und spiegeln die lokalen klimatischen Bedingungen wider.
Für die Berechnung des Klimakorrekturfaktors werden anschließend die GTZ des langjährigen klimatischen Mittels (über die letzten zehn Jahre bis einschließlich des Vorjahres) durch die aktuellen GTZ dividiert. Die entsprechende Formel lautet:
Klimakorrekturfaktor=GTZlangjähriges Mittel / GTZAktuell
Ein Klimakorrekturfaktor größer als 1 bedeutet, dass es im betrachteten Zeitraum wärmer war als im langjährigen Durchschnitt derselben Monate.
Ein Wert kleiner als 1 weist darauf hin, dass es kühler war.
Ein Wert gleich 1 bedeutet, dass die Temperaturen dem Durchschnitt des langjährigen Mittels entsprachen.
Anschließend multiplizieren Sie den Klimakorrekturfaktor mit dem auf Ihrer aktuellen Abrechnung ausgewiesenen Verbrauch. Sie erhalten diesen daraufhin witterungsbereinigt.
Durch die Anwendung des Klimakorrekturfaktors können Sie als Verbraucher den Energieverbrauch verschiedener Berechnungszeiträume besser miteinander vergleichen und klimatische Einflüsse auf den Verbrauch berücksichtigen.
Für die Fernwärme der SWE Energie GmbH gelten folgende Gradtagzahlen und Klimakorrekturfaktoren:
Zum 01.01.2023 trat das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) in Kraft. Mit dem CO2KostAufG erfolgt eine Aufteilung der CO2-Kosten für Energielieferungen zwischen Vermieter und Mieter eines Gebäudes für Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen (§ 11 Abs. 2 CO2KostAufG).
Eine Liste der häufig gestellten Fragen finden Sie hier.