Heizungsanlage und Wärmepumpe mit Vertrag und Uhr

SWE Wärme Contracting

  • GEG-konform
  • 0 € Anschaffungskosten
  • Rund-um-die-Uhr-Service

Heizung leasen statt kaufen.

Eine neue Heizungsanlage spart mindestens 10 % Energie ein und somit auch Geld. Die Anschaffung einer neuen Heizung ist jedoch kostenintensiv und nicht immer stemmbar. Dafür haben wir die Lösung: SWE Wärme Contracting.

Sie leasen Ihre GEG-konforme Heizung bei uns und wir bauen Ihnen eine individuelle Wärmelösung im Baukastenprinzip ein. Das Leasing garantiert Planungssicherheit ohne eigene Investitionskosten.  

Das SWE Wärme Contracting umfasst die Ausarbeitung einer Wärmelösung für Ihre Immobilie - selbstverständlich nach dem aktuellen Stand des Gesetzes. Der eingebaute Anlagentyp für die Wärmeerzeugung ist variabel und wird spezifisch auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Das kann beispielsweise eine Wärmepumpe mit oder ohne Kombination von zusätzlichen Energieträgern sein. Natürlich berücksichtigen wir hierbei vorhandene Systeme, wie z.B. eine bestehende Solarthermie-Anlage.

Die Bausteine

Vorbereitung und Einbau

Wir analysieren individuell Ihren Wärmebedarf und entwickeln darauf aufbauend Ihr Wärmekonzept. Daraufhin nehmen wir Kontakt zu einem Fachbetrieb auf, der die Anlage beschafft. Sie haben die Wahl aus vielen namhaften und etablierten Herstellern.
Nach der Auftragserteilung übernehmen wir die Koordination und bauen Ihre neue Heizungsanlage ein.

Ihre Heizungsanlage

Je nach Bauart und Beschaffenheit Ihres Gebäudes ermitteln wir den optimalen Energieträger für Sie. Dies kann eine Wärmepumpe sein, die im Alleingang das Gebäude heizt. Ebenso ist eine Kombination mit fossilen Energieträgern, wie beispielsweise Erdgas möglich. Für alle Gebäude, bei denen Standardkonzepte nach Baukastenprinzip nicht geeignet sind, suchen wir gemeinsam individuell nach Wärmelösungen, um den Wärmebedarf ganzjährig und vollständig zu decken.

Service und Wartung

Wir übernehmen (bei Bedarf) die Brennstoffbelieferung und die Wartung Ihrer Anlage - und das 15 Jahre lang!

Ihre Vorteile auf einem Blick:

  • neues, hochmodernes Heizungssystem
  • CO2-freie Wärmeversorgung
  • 0 % Eigeninvestition
  • 100 % finanzielle Planungssicherheit, keinerlei Risiko
  • Wir kümmern uns um Genehmigungen, Fördermittelanträge und Versicherungen.
  • kostenlose Entsorgung der alten Anlage
  • 365 Tage Rundum-Service inklusive
  • kostenloser Havarie- und Notfalldienst 24 h am Tag
  • Übernahme von Wartung
  • Betriebsstoff- und Stromlieferung
  • Fernüberwachung
  • kompetente Ansprechpartner 
  • Imagesteigerung Ihrer Immobilie

Planen Sie mit uns gemeinsam die perfekte Lösung für Ihr Zuhause.

Preistransparenz

Die folgende Preisregelung gilt für Wärmeserviceverträge mit quartalsweiser Preisanpassung. Preise und Referenzzeitpunkte sind individuell je Kunde vereinbart und können dem jeweiligen Kundenvertrag entnommen werden. Fragen zur Preisanpassung beantworten wir Ihnen gerne telefonisch und per E-Mail.

Der zu zahlende Gesamtpreis für die Wärmelieferung setzt sich gemäß Anlage Preisänderungsbestimmungen zusammen aus:

  1. dem Grundpreis als verbrauchsunabhängigem Entgelt,
  2. den Arbeitspreis als verbrauchsabhängigem Entgelt für die gelieferte Wärmemenge.

Die Preise ergeben sich nach Maßgabe der nachfolgenden Preisänderungsformeln und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit keiner Vorankündigung.

Der zu zahlende Gesamtpreis für die Wärmelieferung setzt sich gemäß Anlage Preisänderungsbestimmungen zusammen aus:

  1. dem Grundpreis als verbrauchsunabhängigem Entgelt,
  2. dem Arbeitspreis für die Wärme aus der Wärmepumpe als verbrauchsabhängigem Entgelt für die gelieferte Wärmemenge,
  3. dem Arbeitspreis für die Wärme aus der Brennwertkessel als verbrauchsabhängigem Entgelt für die gelieferte Wärmemenge,
  4. dem Emissionspreis als verbrauchsabhängigem Entgelt für die gelieferte Wärmemenge aus dem Brennwertkessel für die Mehrkosten des nationalen Emissionshandels auf Grundlage des Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG),
  5. dem Preis für die Mehrkosten aus den Brennstoffumlagen als variabler Preis für Gasspeicherumlage und Bilanzierungsumlage nach § 35 e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG).

Die Preise ergeben sich nach Maßgabe der nachfolgenden Preisänderungsformeln und bedürfen zu ihrer Wirksamkeit keiner Vorankündigung.

Individuelle Lösungen benötigen individuelle Preismodelle. Gerne stimmen wir uns hierzu mit Ihnen ab.