Heizungsanlage mit Vertrag und Uhr

SWE Wärme Contracting

  • GEG-konform
  • 0 € Anschaffungskostem
  • Rund-um-die-Uhr-Service

Heizung leasen statt kaufen.

Die Anschaffung einer neuen Heizungsanlage kann teuer sein und das Budget stark einschränken. Da sie dennoch notwendig ist, kann es finanziell eng werden. Dafür haben wir die Lösung: Wärme-Contracting.

Sie leasen Ihre Heizung bzw. Wärmepumpe bei uns und wir bauen Ihnen gegen einen monatlichen festen Betrag eine neue Heizung ein. Den Brennstoff oder Strom stellen wir direkt zur Verfügung. Sie profitieren hierbei von absoluter finanzieller Planungssicherheit, da die jährliche Wartung sowie Reparaturen bereits enthalten sind. Dafür steht Ihnen ein 24 Stunden Not- und Entstördienst 365 Tage im Jahr zur Verfügung. Schlussendlich sind Instandhaltungskosten, Gebühren sowie Anlagenversicherungen durch uns gedeckt.

Eine neue Heizungsanlage spart mindestens 10 % Energie ein und damit auch Geld. Des Weiteren entspricht Ihre neue Heizung dem derzeit gültigen Gebäudeenergiegesetz (GEG), wonach Ihre Wärme aus mindestens 65 % regenerativer Energien entsteht.

SWE Wärme Contracting umfasst die Ausarbeitung einer ganzheitlichen, individuellen Wärmelösung für Ihre Immobilie nach dem aktuellen Stand des Gesetzes. Der eingebaute Anlagentyp für die Wärmeerzeugung ist hier variabel und wird spezifisch auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt. Dieser kann beispielsweise eine Wärmepumpe, mit oder ohne Kombination von zusätzlichen Energieträgern, sein. Natürlich berücksichtigen wir hierbei vorhandene Systeme, wie beispielsweise Solarthermie.

  1. Kostenfreie und individuelle Beratung
  2. Gemeinsame Planung der Anlage zusammen mit einem Fachbetrieb. Sie haben die Wahl aus vielen namhaften und etablierten Herstellern.
  3. Nach der Auftragserteilung übernehmen wir die Koordination und bauen Ihre neue Heizungsanlage ein.
  4. Sie kümmern sich um nichts - das machen wir. Wir warten die Heizung und liefern den Brennstoff. Das ist unser 15 Jahre Komplettpaket.

Produktdetails

Zum 01.01.2023 trat das Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (CO2KostAufG) in Kraft. Mit dem CO2KostAufG erfolgt eine Aufteilung der CO2-Kosten für Energielieferungen zwischen Vermieter und Mieter eines Gebäudes für Abrechnungszeiträume, die am oder nach dem 01.01.2023 beginnen (§ 11 Abs. 2 CO2KostAufG).

Eine Liste der häufig gestellten Fragen finden Sie hier.