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Die Energiepreisbremse
Die Bundesregierung federt die steigenden Energiekosten in Deutschland mit einer Strom-, Gas- & Wärmepreisbremse ab. Sowohl Privat- als auch Geschäftskunden werden dadurch spürbar entlastet. Der sogenannte „Abwehrschirm“ besteht aus Zuschüssen zu den Energiepreisen. Die Entlastung für Gas- und Wärmekunden wird aus Mitteln des Bundes finanziert.
Wie ist die Energiepreisbremse aufgebaut?
Die Preisbremsen gelten zunächst vom 1.1.2023 bis 31.12.2023 und können bis 30.04.2024 verlängert werden. Für die Monate Januar und Februar 2023 erfolgt eine rückwirkende Entlastung im März 2023.
Der garantierte Preis gilt nicht auf den kompletten Verbrauch. Daher ist Energiesparen weiterhin attraktiv und schont umso mehr den Geldbeutel.